Eine unserer Kernkompetenzen ist die Erstellung von Steuererklärungen. Egal ob,
Wir erstellen Ihre handelsrechtlichen und steuerlichen Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschussrechnungen – für Unternehmen aller Branchen, Größenklassen und Rechtsformen.
Die Jahresabschlüsse entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen von Banken und beinhalten bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen:
Für Ihre Finanzbuchhaltung beraten und betreuen wir Sie wie gewünscht von der kompletten Übernahme Ihrer Buchhaltung bis zur Betreuung, Durchsicht und Beratung bei Fragen zu Ihrer selbst erstellten Buchhaltung.
Unsere Experten aus der Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Steuerberatung arbeiten dabei Hand in Hand und finden die Beste Lösung für Sie – schnell und unkompliziert.
Wir arbeiten dabei grundsätzlich mit einer digitalen und interaktiven Buchhaltungslösung der DATEV ‚DATEV Unternehmen Online‘.
Verabschieden Sie sich von Pendelordnern: Sie haben immer Zugriff auf Ihre Belege. …
Wir erledigen die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht für Sie.
Sie übermitteln uns die Berechnungsgrundlagen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung, z.B. die geleisteten Stunden, Urlaubsstunden, Reisekostenerstattungen etc..
Wir übernehmen dann die notwendigen Berechnungen und Auswertungen. Hierzu zählen im Einzelnen:
Wirtschaftsberatung verstehen wir als Beratung von Unternehmern für Unternehmer. Klein- und mittelständische Unternehmer stehen oft im Wettbewerb zu Großbetrieben. Die großen Wettbewerber verfügen über gut besetzte Fach- und Spezialabteilungen zur Lösung ihrer unternehmerischen Probleme. Zudem kommt, dass die Gespräche mit Lieferanten, Banken oder sonstigen Geldgebern ein hohes Maß an Sensibilität und Berufserfahrung erfordern.
Wir begleiten unsere unternehmerischen Mandanten in schwierigen Entscheidungsphasen. Diese beginnen mit der Existenzgründung und hier z.B. gleich mit der Wahl der richtigen Rechtsform. Unser Angebot adressiert alle Herausforderung des Unternehmerlebens wie z.B. die Meditation bei zerstrittenen Gesellschaftern, die Beratung von Expansionsplänen oder …
Prüferische Durchsicht von Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüssen
Bei der prüferischen Durchsicht von Abschlüssen handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Prüfung mit dem Ziel, die Glaubhaftigkeit der in den Abschlüssen enthaltenen Informationen zu erhöhen (IDW PS 900). Insbesondere gegenüber externen Adressaten (bspw. Banken) bildet die prüferische Durchsicht oftmals ein Qualitätsmerkmal des eingereichten Abschlusses. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der prüferischen Durchsicht nicht um eine gesetzlich vorgeschrieben Abschlussprüfung handelt.Im Rahmen der prüferischen Durchsicht von Abschlüssen erfolgt regelmäßig eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung, welche im Rahmen einer Bescheinigung bestätigt wird.